Dein schönstes Lächeln
ist eine Investition wert!
Deine Schneidezähne stehen sehr eng und überlappen sich. Dein Zahnarzt hat dich und deine Eltern bereits darauf aufmerksam gemacht, dass ihr eine Beratung beim Kieferorthopäden wahrnehmen solltet.
Doch es entstehen viele Fragen vor der Behandlung mit Zahnspangen. Deine Eltern zahlen schließlich auch einen Teil der anfallenden Therapie-Kosten und möchten sicher im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate und die damit verbundene generelle Kostensteigerung wissen, was auf sie zukommt.
Beratung beim Kieferorthopäden
Wichtig ist die ausführliche und verständliche Beratung bei uns in der Praxis. Patient und Eltern werden über alle Belange der Zahnkorrektur aufgeklärt.
- Dein Kieferorthopäde erklärt dir deinen Befund.
- Er zeigt dir und deinen Eltern die passenden Zahnspangen für die Zahnkorrektur.
- Wir erläutern euch Details zu den Kosten.
- Wir legen die Behandlungsdauer fest.
- Über mögliche Probleme während der Behandlung klären wir euch auf.
Die Behandlung mit Zahnspangen ist mehr als eine Investition in die Zahnästhetik!
Es geht bei der Kieferorthopädie nicht nur um gerade, schöne Zähne. Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen kann auch positive Wirkung auf deine Aussprache haben (Problem: Lispeln).
Außerdem kann die KFO-Behandlung dabei helfen, Probleme beim Atmen, Kauen und Schlucken zu lindern.
- Behandlung von Kindern und Jugendlichen: Es gibt fünf festgelegte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), die sich auf den Schweregrad der Fehlstellung beziehen. Die gesetzlichen Kassen zahlen lediglich bei Klasse 3 bis 5.
- Deine Eltern übernehmen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten, bei einem zweiten Kind lediglich 10 %. Diesen bekommen sie am Ende der erfolgreichen Therapie zurückerstattet.
- Werden zusätzliche private Leistungen angeboten, wird ein Vertrag aufgesetzt, in dem diese genau beschrieben sind.
Eine alleinige Abdrucknahme für eine Alignertherapie erfüllt diese Kriterien nicht!
Die Kostenerstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, die Zahnfehlstellungen der Kategorien KIG 3, 4 oder 5 aufweisen.
Ab 18 aufwärts wird von den Gesetzlichen nur bei schweren Fehlstellungen gezahlt, die eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erfordern.Kieferorthopädische Korrekturen können zum einen als vorbereitende (präprothetische) Behandlung dienen: Ihre Zähne können aufgerichtet, Engstände behoben oder Lücken geschlossen werden, bevor der Zahnersatz eingesetzt wird.
Zum anderen bieten wir Ihnen ästhetische Fehlstellungskorrekturen an: Leichte Anomalien im Frontzahnbereich lassen sich hervorragend mit Invisalign® oder CA® Clear Aligner behandeln.
Dein Kieferorthopäde hat deinen Befund entsprechend der KIG-Stufen zugeordnet und deine Eltern über mögliche private Leistungen informiert. Nun wird die Behandlung bei der Krankenkasse beantragt. Ist diese genehmigt, kann es auch schon losgehen.
Tipp an deine Eltern: Alle anfallenden Unterlagen übersichtlich abheften. Die benötigen Sie am Ende der KFO-Therapie für die Rückerstattung!
Die Erstattung des Eigenanteils: 20 Prozent fürs erste Kind, 10 Prozent fürs zweite Kind erhalten deine Eltern nach Vorlage der Abschlussbescheinigung und der Abrechnungen einer erfolgreichen Therapie zurück.
Private Leistungen können entstehen, wenn spezielle Elemente wie das ässertst wiksame und schonende Damonbracket- System, zahnfarbene Brackets, Spezialanfertigungen der Bögen oder eine Therapie mit durchsichtigen Schienen empfohlen werden.
Ein Vertrag zwischen deinen Eltern und deinem Kieferorthopäden wird darüber geschlossen. Teilzahlungen dieser Kosten sind nach Absprache möglich.
In unserer Praxis für Kieferorthopädie bieten wir selbstverständlich Ratenzahlungen der entstehenden Kosten an. Die Höhe der Raten wird individuell festgelegt.
Eine weitere Möglichkeit der Kosteneinsparung bieten auch die privaten Zusatzversicherungen. Die Details sind abhängig vom jeweiligen Angebot. Dazu lassen sich deine Eltern am besten von einem Fachberater informieren. Einen guten Onlinevergleich können Sie unter www.waizmanntabelle.de finden.
Deine Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, deine kieferorthopädische Behandlung in ihrer Einkommenssteuererklärung aufzuführen. Unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ ist dies einzuordnen. Hierzu gibt es eine Eigenbelastungsgrenze. Bei Fragen dazu am besten einen Steuerberater kontaktieren.
Beim Lächeln Zähne zeigen? Mit uns gerne!