Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Großteil der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrads 3-5 vorliegen. Welcher Schweregrad vorliegt, beurteilt Ihr Kieferorthopäde anhand der sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Bei Einteilung in die Schweregrade 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Basisbehandlung.
Für die Schweregrade 1 und 2 werden leider keine Kosten für eine Behandlung übernommen.
Private Zusatzversicherung
Private Zusatzversicherungen können die Kosten für nicht erstattungsfähige Leistungen übernehmen, z. B. wenn gar keine Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder bei Mehrkosten für moderne Behandlungsmethoden, wie dem Damon-System zur Vermeidung von Zahnextraktionen.
Diese Versicherung muss jedoch vor einer kieferorthopädischen Erstuntersuchung abgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte auch die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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